Förderrichtlinie der Max-Zöllner-Stiftung

zur Vergabe von Stiftungsmitteln gemäß §2 Absatz 4 ihrer Satzung

1. Ziel der Förderung:

Die Max-Zöllner-Stiftung will mit ihrer Förderpolitik in folgender Zielrichtung ihrem Zweck entsprechen sowie unterstützend und trendprägend tätig werden:

a. Die Gruppe der Sinnesbehinderten erlangen mit ihren Problemen und Leistungen größere Öffentlichkeit als bisher.

b. Der Gedanke integrierter Konzepte der Betreuung, Fürsorge und Förderung Sinnesbehinderter wird unter Betreuungsakteuren gestärkt, das isolierte Wirken der Akteure nimmt ab.

c. Die fachliche Kompetenz und das Erfahrungswissen der Praktiker fließt umfassend in die politischen Konzepte und die administrative Arbeit im Freistaat ein.

d.Es werden innovative Formen und Methoden der Integration Sinnesbehinderter entwickelt, erprobt und implementiert.

e. Die Kooperation zwischen den Verbänden und Vereinen der Sinnesbehinderten entwickelt sich, Synergien werden stimuliert und erhöhen die Effizienz ihrer Arbeit und führen zu mehr wirtschaftlicher Stabilität der Verbände und Vereine.

f. Integration Sinnesbehinderter Menschen im Freistaat Thüringen wird nachhaltig gestaltet.

 

2. Zielgruppen:

Gemäß §2 Abs. 3 der Satzung der Max-Zöllner-Stiftung sind folgende Personen, Personengruppen, Vereine und Einrichtungen förderfähig:

a) Personen, die der Fürsorge und Förderung blinder, sehbehinderter, schwerhöriger, gehörloser und taubblinder Menschen, d.h. Menschen mit Sinnesbehinderungen, dienen,

b) Verbände, Vereine und Einrichtungen, die der Fürsorge und Förderung brinder, sehbehinderter, schwerhöriger, gehörloser und taubblinder Menschen dienen,

c) Personen, Verbände, Vereine und Einrichtungen, die Projekte anstreben, die der Fürsorge und Förderung blinder, sehbehinderter, schwerhöriger, gehörloser und taubblinder Menschen dienen.

 

3. Entscheidungskriterien:

Folgende Schwerpunkte sind Grundlage der Entscheidung über eine mögliche Förderung. Bedingung der Entscheidung ist, dass mindestens einer der folgenden Schwerpunkte erfüllt sein muss.

3.1      Vorhaben die eine Förderung durch die Max-Zöllner-Stiftung beantragen sollten sich inhaltlich auf innovative und nachhaltige Integration fokussieren:

Der wesentliche Schnittpunkt der Gemeinsamkeiten der unter 2. genannten Zielgruppen ist die Integration Sinnesbehinderter Menschen in ihr soziales Umfeld. Vor dem Hintergrund sich verändernder gesellschaftlicher Rahmenbedingungen der Integration (Reduzierung der öffentlichen sozialen Leistungen, zunehmende wissensbasierte Tätigkeiten in der Informationsgesellschaft, wachsende Interdependenzen regionalen, nationalen und internationalen Zusammenlebens) sind neue Formen und Methoden der

Integrationsförderung und Umsetzung gefragt. Die Max-Zöllner-Stiftung fördert deshalb Vorhaben, die die Entwicklung innovativer Ansätze mit zukunftsfähiger und nachhaltiger Inteçretíonswtrkunc für ihre Zielgruppen bewirken.

3.2      Vorhaben die eine Förderung durch die Max-Zöllner-Stiftung beantragen sollten Synergien zwischen den Akteuren der Betreuung, Fürsorge und Förderung von Menschen mit Sinnesbehinderungen stimulieren:

Sinnesbehinderte als relativ kleíne und öffentlich vergleichsweise wenig bekannte Behindertengruppe sollten ihre Stärken in der Kooperation entwickeln und effizient einsetzen. Die Max-Zöllner-Stiftung fördert deshalb Vorhaben, welche die Gedanken der Kooperation und der Entwicklung bzw. Nutzung von Synergien zwischen mehreren Gruppen der Sinnesbehinderten verwirklichen,

3.3 Eingeschränkte institutionelle Förderung:

Die Max-Zöllner-Stiftung fördert Verbände, Vereine oder Institutionen in der Regel nicht pauschal (projektungebunden). Eine pauschale Förderung ist nur dann erwägenswert, wenn die antragstellenden Institutionen durch ihr Wirken maßgeblich und nachhaltig Ziele verfolgen, die Punkt 3,1. oder Punkt 3,2. unterstützen,

3.4 Anteilsfinanzierung:

Die Max-Zöllner-Stiftung fördert bevorzugt Vorhaben, bei denen sie eine Teilfinanzierung bzw. eine Eigenanteilsfinanzierung leistet

 

4. Vergabeverfahren

4.1 Anträge auf Förderung können jährlich bis zum 15. März gestellt werden.

Danach eingehende Anträge können für das laufende Förderjahr nicht mehr berücksichtigt werden.

4.2     Das Förderjahr beginnt am 15. März und endet am 14. März des Folgejahres,

4.3     Adressat der Anträge ist der Vorstand der Max-Zöllner-Stiftung.

4.4     Die Anträge sind in einem Exemplar schriftlich einzureichen.

4.5     Anträge müssen das Ziel des Vorhabens, die Relevanz des Vorhabens, die Laufzeit des Vorhabens, den Antragsteller, den Nutzen für die begünstigte Zielgruppe auf die das Vorhaben abzielt, eine Vorhabensbeschreibung, das zu erwartende Ergebnis und einen Kostenplan beinhalten.

4.6      Über die Förderung der beantragten Vorhaben entscheidet der Stiftungsrat der Max-Zöllner-Stiftung.

4.7      Die Förderung wird für ein Jahr gewährt. Wiederholungsförderung und Anschlussförderung ist möglich.

4.8     Auf die Förderung durch die Max-Zöllner-Stiftung besteht entsprechend §2 Abs, 5 ihrer Satzung kein Rechtsanspruch.