Stiftungszweck

Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die finanzielle Unterstützung von Projekten, Verbänden, Vereinen, Einrichtungen und Personen, die der Fürsorge und Förderung von Blinden, Sehbehinderten, Schwerhörigen, Gehörlosen und Taubblinden dienen.

Den in der Stiftungssatzung ausformulierten Stiftungszweck finden Sie hier:

Satzung